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PV und Solaranlage aus einer Hand

Exzellente Beratung für hochwertige PV-Anlagen, Batteriespeicher und Wechselrichter: Entdecken Sie die Zukunft der Energie!
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Optimieren Sie Ihre Energieeffizienz mit unserer PV-Anlagen-Beratung: Qualität, Leistung und Zuverlässigkeit!

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Optimieren Sie Ihre Solaranlage mit unserer innovativen Technologie!

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Wie funktioniert das? Unsere PV-Panels wurden entwickelt, um die maximale Menge an Sonnenlicht in Energie umzuwandeln. In Kombination mit unseren innovativen Wechselrichtern, die für optimale Leistung und Flexibilität sorgen, wird jede einzelne Sonnenstrahl effizient genutzt, um Strom zu erzeugen. Das Ergebnis? Eine Solaranlage, die nicht nur zuverlässig ist, sondern auch Ihren Ertrag maximiert.

Bereit, das volle Potenzial Ihrer Solaranlage auszuschöpfen? Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit uns, und lassen Sie uns gemeinsam die Effizienz Ihrer Solaranlage steigern. Ihre Zukunft mit sauberer, nachhaltiger Energie wartet auf Sie!

Baterriespeicher für PV Anlagen

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Zuverlässige Energie, jederzeit und überall: Unsere hochwertigen Batteriespeicher für PV-Anlagen!

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Lohnt sich die Installation einer Photovoltaik-Anlage ?

Ja, eine PV-Anlage lohnt sich: Die optimale Leistung bzw. Größe der PV-Anlage hängt vom aktuellen sowie geplanten Stromverbrauch ab, aber auch vom Betriebsmodell. Nach erfolgter Installation der Anlage können Sie den PV-Strom nutzen. Auch wenn die Einspeisetarife sich verändern können, spart jede selbst erzeugte und genutzte Kilowattstunde bares Geld.

Mit dem SONNENKLAR-RECHNER errechnen Sie in wenigen Schritten Ihre individuelle und optimal ausgelegte Anlagenlösung.

Was kostet eine PV-Anlage ?

Die Anschaffungskosten für eine Photovoltaik-Anlage hängen von mehreren Faktoren ab, wie bspw. der Wahl und der Anzahl der Photovoltaik-Komponenten, dem Gebäudedach und dessen Eindeckung, sowie etwaigen Spezialanwendung wie Fassade oder Umbauten am Zählerkasten. Grob gesagt kostet eine  private Photovoltaik-Anlage rund 1.600 Euro pro Kilowattpeak (Mehrwertsteuer bereits abgezogen).

Wie viel Strom/Ertrag erzeugt eine Photovoltaik-Anlage ?

Bei den mittlerweile verfügbaren Photovoltaik-Modulen kann mit folgende Stromerträgen gerechnet werden:

1 Kilowattpeak (kWp) ≙ 6 m² Flächenbedarf  ≙ 1.100 Kilowattstunden (kWh)/Jahr  

1 m² Modulfläche ≙ 183 kWh/m² Jahr

Wie schnell Amortisiert sich eine Photovoltaik-Anlage ?

Je nach Investitionskosten (abhängig von der Anlagengröße, Wahl der Komponenten, vorhandener Infrastruktur, …) und dem Stromverbrauch an Ort und Stelle, amortisiert sich die Anlage meist innerhalb von 10 Jahren. Danach erzeugt die Anlage für Sie kostenlosen Strom. Die Amortisationszeit kann reduziert werden, wenn möglichst viel Strom selbst verbraucht wird, bspw. durch eine Wärmepumpe, Kühlung, E-Auto oder der gleichen.

Wie viel Fläche wird für eine Photovoltaik-Anlage benötigt ?

Selbst eine kleine PV-Fläche, die der Sonne zugeneigt ist, reicht bereits aus um Strom zu erzeugen. Bei optimaler Ausrichtung kann mit einer Modulfläche von 5 – 7 m² eine PV-Leistung von 1 kWp installiert werden. Der Jahresertrag beträgt damit ca. 900 – 1.100 kWh.

Bei Steildächern kann diese Fläche eins zu eins als Dachfläche betrachtet werden.

Bei aufgeständerten Anlagen, z.B. auf Flachdächern, werden die PV-Module mit Hilfe einer Tragkonstruktion aufgeständert. Um Verschattungen zu vermeiden, bedarf es daher einen Abstand zwischen den Modulreihen und bis zu 15 m² Dachfläche pro 1 kWp. Werden aufgeständerte Anlagen sowohl in Ost- als auch in West-Orientierung montiert, kann der Flächenbedarf wieder reduziert werden und liegt zwischen den genannten 5-7 m² Modulfläche und 15 m² Dachfläche.

Ist das vorhandene Dach für eine Photovoltaik-Anlage geeignet ?

Folgende Parameter sind vor der Planung einer PV-Anlage zu überprüfen:

  • Freie Fläche
    Zusammenhängende Flächen in entsprechender Größe sind erforderlich. Dachverschneidungen, Kamine und Dachflächenfenster sowie daraus resultierende Verschattungen begrenzen die nutzbare Fläche.
  • Orientierung
    Eine Orientierung von Südosten bis Südwesten gilt als optimal.
    Auf einem Flachdach werden vielfach Anlagen mit leichter Neigung und Orientierung nach Ost und West installiert. Damit wird die maximale installierte Leistung zwar nicht voll ausgenutzt, der Ertrag ist aber ähnlich, eventuell sogar höher, und steht über den ganzen Tag verteilt zur Verfügung (keine Mittagsspitze). Die Eigennutzung kann damit gesteigert werden.
  • Dachstatik
    Die Statik des Dachstuhls beziehungsweise der Flachdachkonstruktion muss speziell bei alten Gebäuden von Fachexpert*innen überprüft werden.
  • Beschattung
    Grundsätzlich ist zu prüfen, ob das Dach durch Pflanzen, Gebäude oder Topografie beschattet wird. Möglicherweise kann alternativ auf einem Nebengebäude (Garage, Carport, etc.) oder in der Fassade die PV-Anlage errichtet werden.
    Eine Photovoltaik-Anlage kann auch senkrecht stehend als Zaun errichtet werden. Hier werden bifaziale Module (spezielle Art von PV-Modulen, die auf beiden Seiten Solarzellen tragen und somit Strom aus direktem und reflektiertem Licht erzeugen) verwendet. Die Anlagen werden Ost-West orientiert und können Morgen- und Abendspitze optimal nutzen. Auch Nord-Süd-Anlagen sind möglich – speziell bei reflektierenden Flächen wie Wasser oder Schnee kann der Ertrag erhöht werden.

Kann ein Asbestdach für die Anbringung einer Photovoltaik-Anlage genutzt werden ?

In Deutschland ist die Montage einer PV-Anlage auf einem asbesthaltigen Dach in den meisten Fällen verboten.

In Österreich gibt es keine eindeutige Regelung. Aufgrund des Alters des asbesthaltigen Daches ist vermutlich ohnehin eine Dachsanierung notwendig. Grundsätzlich ist das Freisetzen von Asbestfasern verboten. Beim Anbohren von Platten aber auch beim Herausdrehen bestehender Schrauben besteht die Gefahr, dass Fasern freigesetzt werden. Für Bearbeitung sind Schutzanzug und FFP2-Maske erforderlich. Eine zweite Person mit gleicher Ausrüstung muss Absaugen.

Die Lebensdauer entsprechender Dach- und Fassadenverkleidungen hängt von den Umwelteinflüssen am Standort ab und sind vom*von der Dachdecker*in zu überprüfen.

Asbest wurde in Bauteilen (Dach- und Fassadenplatten) 1990 verboten. Ein entsprechendes Dach ist mindestens 30 Jahre alt. Bei einer möglichen Lebensdauer der Photovoltaik-Anlage von mindestens 25 Jahren ist während dieser Zeit mit einer Dachsanierung und damit Demontage der Anlage zu rechnen.

Von welchen Faktoren hängt die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaik-Anlage ab ?

Die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaik-Anlage hängt u.a. von folgenden Faktoren ab:

Anschaffungskosten für Photovoltaik-Komponenten (Qualität, Anzahl)
Anlagenleistung/-größe
Netzanschluss
Statik / Unterkonstruktion
Vorhandene Infrastruktur (Gebäudedach/Freifläche, Zustand, Zugänglichkeit, Montierbarkeit)
Behördliche Anforderungen (Anzeige, Genehmigung)
Spezialanwendung Fassade
Förderungen
Strompreis für Bezug & Einspeisung

 

Auch wenn sich die Einspeisetarife verändern können, steht der Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage nichts entgegen. Denn die Photovoltaik-Anlage wird mindestens 25 Jahre eine treue Begleiterin sein und jede kWh selbst erzeugter Strom spart bares Geld.

Weitere Informationen finden Sie hier.  

Die Einspeisetarife sinken - ist eine Photovoltaik-Anlage dennoch wirtschaftlich ?

Auch wenn sich die Einspeisetarife verändern können, steht der Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage nichts entgegen. Denn Ihre Anlage wird Ihnen mindestens 25 Jahre eine treue Begleiterin sein und jede kWh selbst erzeugter Strom spart bares Geld. Der Strom aus der Photovoltaik-Anlage kostet rd. 10 Cent/kWh. Für den Strom vom Energieversorger zahlen Sie jedoch neben dem Energiepreis auch Steuer und Netzgebühren und damit meist deutlich mehr als 25 Cent/kWh.

Wie hoch ist die Lebensdauer eine Photovoltaik-Anlage ?

Die Lebensdauer beträgt bei Modulen ca. 25 Jahre und bei Wechselrichter ca. 12 – 16 Jahre. Module weisen allerdings während ihrer Lebenszeit einen Leistungsabfall (Degradation) von ca. 0,5% / Jahr auf.

Wo finde ich die passende Förderung ?

Die für Sie passende Förderung finden Sie über unseren SonnenKlar Förderkompass.

Dieser ermöglicht es, sich mittels weniger Klicks über passende Bundes- und Landesförderungen zu informieren und bietet alle relevanten Kontaktinformationen zu den entsprechenden Förderstellen. Der SonnenKlar Förderkompass ist kostenlos abrufbar. Bei Fragen zu den jeweiligen Förderungen nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit der entsprechenden Förderstelle auf.

Weitere PV-Online-Tools finden Sie hier.

Sind Förderungen kombinierbar ? Können mehrere Förderanträge parallel gestellt werden ?

Grundsätzlich gilt, wenn keine Ausschließung in den Förderrichtlinien angeführt ist, ist eine Kombination möglich. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Förderstellen.

Ist der Nullsteuersatz für die Photovoltaik-Anlage mit einer PV-Bundesförderung kombinierbar ?

Ja, der Nullsteuersatz für die Photovoltaik-Anlage kann genutzt werden und, so fern vom jeweiligen Bundesland gestattet, auch eine Landesförderung. Mehr Informationen zu den Landesförderungen und der Kombinierbarkeit siehe www.pvaustria.at/foerderungen

Wie kann die Photovoltaik-Anlage finanziert werden ?

Eine Pauschalaussage zu den Anschaffungskosten einer Photovoltaik-Anlage ist leider nicht möglich, da sie von mehreren Faktoren abhängen und auch stark variieren können. Dabei gibt es mittlerweile verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, die bei der Anfangsinvestition unterstützen.

  • Rahmenbedingungen, die die Anschaffungskosten einer Photovoltaik-Anlage beeinflussen:
  • Anschaffungskosten für Photovoltaik-Komponenten (Qualität, Anzahl)
  • Anlagenleistung/-größe
  • Netzanschluss
  • Statik / Unterkonstruktion
  • Vorhandene Infrastruktur (Gebäudedach/Freifläche, Zustand, Zugänglichkeit, Montierbarkeit)
  • Behördliche Anforderungen (Anzeige, Genehmigung)
  • Spezialanwendung Fassade
  • Förderungen
  • Strompreis für Bezug & Einspeisung

Weitere Informationen unter: https://pvaustria.at/pv-betriebskosten/  

Muss ich meine Photovoltaik-Anlage Regelmäßig überprüfen lassen ?

PV-Anlagen sollen regelmäßig durch Sichtkontrolle der Anlagenbetreiber*innen überprüft werden.

Bei öffentlichen und gewerblichen Anlagen ist lt. ÖVE E 8101 eine wiederkehrende elektrotechnische Überprüfung im Abstand von 5 Jahren erforderlich. Alle 3 Jahre bei Feuchtigkeit, Nässe und extremen Temperaturen von -20 bis 40°C. Treffen mehrere außergewöhnliche Faktoren zusammen, empfiehlt es sich die Anlage einmal im Jahr zu überprüfen (Elektrotechnikschutzverordnung 2012).

Auch im privaten Bereich müssen elektrische Anlagen in geeigneten Zeitabständen überprüft werden. Der/die für die Anlage Verantwortliche hat dies zu veranlassen. Für Haus- und Wohnungsanlagen ist die Kontrolle mindestens alle 10 Jahre durchzuführen (OVE Richtlinie R5 (Anlagen für Laien Oktober 2010)).

Die ungefähren Kosten für eine Überprüfung betragen ca. 15 €/kW bei Anlagen in einer Größe von rd. 100 kWp und 100 €/kWp bei Anlagen in der Größe von rd. 5 kWp.

Im Elektrotechnikgesetz 1992 und Elektroschutzverordnung 2012 finden sich dazu Informationen:  

  • 3.1 Elektrische Betriebsmittel und elektrische Anlagen sind innerhalb des ganzen Bundesgebietes so zu errichten, herzustellen und Instand zu halten und zu betreiben, dass ihre Betriebssicherheit, die Sicherheit von Personen und Sachen, ferner in ihrem Gefährdungs- und Störungsbereich der sichere ungestörte Betrieb anderer elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie sonstiger Anlagen gewährleistet ist.

Wiederkehrende Prüfungen lt. Elektroschutzverordnung 2012 § 9:

  • 5 Jahre: maximaler Abstand von wiederkehrenden Prüfungen
  • 10 Jahre: geringe Belastungen insbesondere Büros, Handels- und Dienstleistungsbetrieben

Mit den ÖNORMEN B 1300 und B 1301 werden Orientierungshilfen für regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen von Gebäuden angeboten:

  • ÖNORM B 1300 „Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen; Grundlagen und Checklisten“
  • ÖNORM B 1301 „Objektsicherheitsprüfungen für Nicht-Wohngebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und Begutachtungen, Grundlagen und Checklisten“

Muss ich meine Photovoltaik-Anlage versichern lassen ?

Eine PV-Anlage muss entweder in eine bestehende Versicherung integriert werden oder es braucht eine eigene Haftpflichtversicherung für die Photovoltaik-Anlage.

Wie kann die Qualität von Modul / Wechselrichter bewertet werden ?

Es gibt keine Zertifikate/Label um die Qualität der Komponenten zu bewerten. Aber anhand folgender Merkmale ist eine (eigenständige) Bewertung möglich:

  • Zellmaterial
  • Modulaufbau
  • Technische Daten (Modulleistung, Modulwirkungsgrad, Leistungsdichte, Busbars, Positive Selektion / Plussortierung)
  • Garantie (Leistungs-/Produktgarantie)
  • Zellaufbau
  • Spezielle Qualitätskriterien
  • Wechselrichter
  • Kabelmaterial und Stecker

Ich möchte meinen Photovoltaik-Strom verkaufen - wo kann ich das machen ?

Grundsätzlich ist es sinnvoll möglichst viel des selbst erzeugten Strom zu verwenden. In diesem Fall ersparen Sie sich den Stromzukauf bestehend aus Energiepreis, Netzpreis, Steuern und Abgaben.

In weiterer Folge erkundigen Sie sich bei Ihrem Stromversorger, was dieser für den eingespeisten Sonnenstrom bezahlt. Es gibt auch Privatunternehmen, die sich auf die Vermarktung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen spezialisiert haben.

Der PV-Strom kann aber auch an andere Stromversorger verkauft werden. PV-Austria bietet eine eigene Plattform für Überschusseinspeiser an, wo Stromabnehmer und deren Konditionen abrufbar sind. Diese Plattform bietet Ihnen einen Überblick jener Energieversorgungsunternehmen, die Ihren produzierten und überschüssigen PV-Strom abkaufen (zur Abnahme verpflichtet ist nur die OeMAG, die den Marktpreis zahlt). Gelistet sind nur Mitglieder von PV Austria.

Der Netzbetreiber lässt mich nicht einspeisen, was soll ich tun ?

Auf Grund des raschen PV-Ausbaus kann es vorkommen, dass Stromnetze noch ausgebaut werden müssen und eine Stromeinspeisung noch nicht überall möglich ist. Daher kann nicht immer der gesamte PV-Strom eingespeist werden. Nutzen Sie daher möglichst viel des erzeugten PV-Stroms selbst.

 

TIPP: Erkundigen Sie sich ob es einen Zeitrahmen gibt, wann eine höhere Einspeisung möglich ist.

Muss die Photovoltaik-Anlage ins Stromnetz einspeisen ?

Ob und wie viel Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird, entscheidet der/die Anlagenbetreiber/in und die freien Kapazitäten im Stromnetz. Es wird unterschieden zwischen Inselanlage, Volleinspeisung und Überschussanlage.

  • Inselanlage

Bei der Inselanlage gibt es keinen Netzanschluss und der PV-Strom wird nicht eingespeist. Die Photovoltaik-Anlage versorgt das gesamte Gebäude. Ein Stromspeicher ist unbedingt notwendig. Die Photovoltaik-Anlage und der Speicher sind nach den Kriterien Strombedarf, jahreszeitliche Nutzung, Nutzungsdauer und Zeit zum Wiederbeladen zu bemessen. (Beispiel: Funkstation, Berg-, Jagd-, Bade- und Fischerhütte; Notrufstationen und Temperaturanzeigen auf Autobahnen).

  •  Volleinspeisung

Bei Volleinspeisung wird der gesamte Strom der Photovoltaik-Anlage ins öffentliche Netz eingespeist. Entscheidungskriterium für diese Betriebsart sind meist die verfügbare Fläche, mögliche Einspeise- bzw. Abnahmetarife sowie die Verfügbarkeit im Stromnetz. Hierfür wird ein eigener Zähler benötigt.

  • Überschusseinspeisung

Bei der Überschusseinspeisung wird der Stromanteil, der nicht selbst verbraucht wird, als Überschuss ins öffentliche Netz eingespeist. Die Anlage wird auf den möglichen Eigenstrombedarf bemessen.

Anlagen unter 0,8 kVA (rund 800 W), z.B. Steckermodule gelten bei den meisten Netzgesellschaften als Kleinsterzeugungsanlage. Es ist kein Netzzugangsvertrag erforderlich. Trotzdem sind diese Anlagen mit einer vereinfachten Anmeldung beim Netzbetreiber bekanntzugeben. Details müssen mit dieser abgeklärt werden.

Mit dem SONNENKLAR-RECHNER können Sie in wenigen Schritten die für Sie optimale Photovoltaik-Anlage vorplanen.

Was ist bei der Anschaffung eines Balkonmoduls zu beachten ?

Eine „Kleinsterzeugungsanlage“ auch „Balkonmodul“ genannt, ist eine Erzeugungsanlage, deren Engpassleistung in Summe weniger als 0,8 kW pro Anlage eines Netzbenutzers beträgt (laut Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz, kurz ElWOG).

Die Norm OVE 8101:2019-01-01/551.7.2 beschreibt den Anschluss einer Erzeugungseinrichtung an den Endstromkundenkreis als nicht normgerecht. Das Balkonkraftwerk kann daher nur errichtet werden, wenn ein Elektriker die Hausanlage kontrolliert, die Sicherungen gegebenenfalls austauscht und die Steckerverbindung „laiensicher“ ist. Diese Norm ist zwar gesetzlich nicht bindend, kann aber als Stand der Technik betrachtet werden. Interessierte und Besitzer sollten mit ihrer Versicherung etc. abklären, ob das Einbringen eines solches Systems gegen diverse Verträge/Vorschriften verstößt.

Grundsätzlich kann für ein Balkonkraftwerk über die Bundesförderung nach dem EAG ein Förderantrag gestellt werden, sofern die Anlage eine Zählpunktnummer hat und diese mit dem Stromnetz verbunden wird. Ob eine Landesförderung für Balkonkraftwerke verfügbar ist, erfragen Sie bitte direkt beim jeweiligen Land. Informationen dazu finden Sie im SonnenKlar Förderkompass.

Service-Hotline +43 (0) 7235 2292217
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